Für Neu- und Umbauten: seit 24.06.2005
Für bestehende Wohnungen: seit 31.12.2014
Mindestens 1 Rauchwarnmelder ist einzubauen in
allen
- Schlafräumen und Kinderzimmern
- Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen
Verantwortlich für den Einbau ist der Eigentümer
Verantwortlich für die Betriebsbereitschaft/Wartung ist der
Besitzer (bei Mietwohnungen ist es der Mieter)
Letzte Aktualisierung dieser Seite am 16.03.2017